Kinder

... damit Ihre Kinder sich sonntags
schon auf montags freuen.

Betreuungsverhältnis

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Max, Alexander, Sophie und Maria sind in diesem Jahr in die PbG eingeschult worden. Maria lernt sehr schnell. Nach kurzer Zeit diagnostiziert die Förderlehrkraft bei Maria eine Hochbegabung. Alexander und Sophie lernen in einem durchschnittlichen Tempo und haben  etwa den gleichen Lernfortschritt. Bei Max hat die Förderlehrkraft bemerkt, dass er eine Lese- und Rechtschreibschwäche hat. Aufgrund ihrer Hochbegabung hat Maria einen Arbeitsplan mit umfangreicheren und anspruchsvolleren Aufgaben. Ihr Lernstoffangebot wurde erweitert, um ihrer Begabung gerecht zu werden und diese bestmöglich zu fördern.

Max hat in seinem Arbeitsplan mehr Übungen und Aufgaben, die mit bestimmten Lerntechniken gezielt sein Lesen und Schreiben trainieren, um so seiner Lernschwäche frühzeitig entgegenzuwirken. Alexander und Sophie haben in dieser Woche ähnliche Arbeitspläne. Für eine Teilaufgabe seines Arbeitsplans - einen kurzen Text - hat Alexander deshalb beschlossen, mit Sophie eine kleine Tischgruppe zu bilden und löst die Aufgabe mit ihr in Teamarbeit. Sie werden dabei immer von ihren zwei Pädagogen unterstützt, die während der Unterrichtszeit permanent in der Klasse anwesend sind.

An der PbG unterrichten je zwei Pädagogen eine Klasse mit maximal 18 Kindern. Beide Pädagogen sind während der gesamten Unterrichtszeit in der Klasse. Für jeweils drei Klassen, also maximal 54 Kinder, steht jeweils eine zusätzliche Förderlehrkraft zur Verfügung. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder intensiv zu beobachten. Die Förderlehrkraft entwickelt sowohl für Kinder, die langsam lernen, als auch für Kinder, die schneller lernen (Hochbegabte), spezielle Arbeitspläne. Diese enthalten erweiterten Unterrichtsstoff, der die Kinder ganz nach ihrer individuellen Ausgangssituation fördert und fordert.

Betreuungsverhältnis Grafik

Darüber hinaus unterstützt die Förderlehrkraft die Pädagogenteams in der Entwicklung und Gestaltung der individuellen Arbeitspläne für alle anderen Kinder. Durch dieses sehr gute Betreuungsverhältnis kann die PbG gezielt und intensiv auf jedes einzelne Kind eingehen. An der PbG bleibt Dank dieser intensiven Förderung kein Kind sitzen und es ist auch keine Nachhilfe erforderlich.