Kinder

... damit Ihre Kinder sich sonntags
schon auf montags freuen.

Leistungsbeurteilung und Wechsel
an andere Schulen

Leistungsbeurteilung

An der PbG werden erst nach der Klasse 4 - und dann auch nur auf Wunsch der Eltern - Noten vergeben. Die Leistungen der Kinder werden vielmehr in sehr ausführlichen Lernentwicklungsberichten dokumentiert, die den Leistungsstand des einzelnen Kindes viel detaillierter beschreiben können als eine Zahl. Zusätzlich führen die Kinder ein Lerntagebuch und stellen mit den Ergebnissen ihrer Arbeit ein Portfolio zusammen. Mit dem Portfolio können sie sich dann symbolisch am Jahresende einer jeden Klassenstufe für das nächste Schuljahr bewerben.

Auf Anfrage und zur Orientierung können diese Lernentwicklungsberichte jederzeit zusätzlich für die Eltern in einem Punktesystem von 1-15 dargestellt werden, was wiederum den gängigen Schulnoten entspricht.

Vergleich mit und Übergang an andere Schulen

Die PbG ist an die Hessischen Rahmenrichtlinien gebunden. Das bedeutet, dass die Kinder wie an anderen Schulen auch in Prüfungen und verbindlichen Vergleichsarbeiten nachweisen müssen, dass sie den geforderten Kenntnisstand haben.

Das schuleigene Curriculum der PbG geht über die Rahmenlehrpläne jedoch deutlich hinaus und bietet den Kindern somit mehr Inhalte an. Das Ganztagskonzept erlaubt es zudem, dass sie sich intensiver mit den Themen beschäftigen können, was das Erlernte schneller und insbesondere nachhaltiger festigt.

Durch die Bindung an die Rahmenrichtlinien ist der Übergang der Kinder an eine andere oder weiterführende Schule vom Wissensstand her jederzeit gesichert (zum Beispiel nach Klasse 4 oder Klasse 6). Was die sozialen Aspekte eines solchen Übergangs angeht, werden die sozialen Kompetenzen der Kinder an der PbG so entwickelt, dass sie bestens dafür gerüstet sind, sich in anderen Gruppen zurechtzufinden. Beim Übergang an eine andere oder die weiterführende Schule werden die Leistungen zur besseren Orientierung der Eltern, Kinder und der übernehmenden Schule in Noten ausgedrückt.

Für das Erlernen von Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen werden für bestimmte Stunden am Tag die altersgemischten Klassen in altershomogene Klassenstufen der Kinder getrennt. Die Leistungsfähigkeit von Kindern, die langsamer oder schneller lernen, wird dabei berücksichtigt.

Die PbG bietet darüber hinaus die Möglichkeit zu integrativem Unterricht. Das bedeutet, dass pro Klasse von maximal 18 Kindern bis zu drei Kinder mit leichter Lernbehinderung aufgenommen werden können. Es ist wissenschaftlich belegt, dass integrativer Unterricht günstige Bedingungen für das gemeinsame Lernen schafft und entscheidend dazu beiträgt, dass Kinder soziale Kompetenzen entwickeln und festigen.